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Pflichtangaben in E-Mail Signaturen

Seit 01.01.2007 ist der Begriff »Geschäftsbriefe« erweitert worden. (vgl. § 37a HGB, § 35 GmbHG und § 80 AktG)

Dies hat zur Folge, dass nun in gewerblichem Email Verkehr Email Signaturen mit den selben Pflichtangaben gefüllt werden müssen, welche bereits allgemein für die geschäftliche Korrespondenz gesetzlich vorgeschriebenen waren.

Für eine in das Handelsregister eingetragene Firma sind folgende Angaben erforderlich:

  • Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft
  • Ort der Registrierung der Gesellschaft
  • Die Registernummer, unter der die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist
  • Alle Geschäftsführer und, sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und diesen einen Vorsitzenden hat, der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.

Die Angaben müssen als reiner Text in der Email enthalten sein. Eine Graphik mit den Daten ist also nicht ausreichend. Ein Link ins Internet zu einer Homepage mit den Pflichtangaben einer Signatur ist ebenfalls nicht zulässig.

Wie immer droht bei nicht einhalten oder falschem Anwenden eine Abmahnung durch die Konkurrenz oder vielmehr durch Anwälte, die sich auf das Abmahnen spezialisiert haben und ausschließlich damit ihr Geld verdienen.